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   LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2010 - L 20 B 3/09 AY ER   

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https://dejure.org/2010,5641
LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2010 - L 20 B 3/09 AY ER (https://dejure.org/2010,5641)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31.03.2010 - L 20 B 3/09 AY ER (https://dejure.org/2010,5641)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 31. März 2010 - L 20 B 3/09 AY ER (https://dejure.org/2010,5641)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Gewährung von Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) statt der gewährten Leistungen nach § 3 AsylbLG im Wege der einstweiligen Anordnung; Bewertung einer Nichtmitwirkung bei der Passbeschaffung als rechtsmissbräuchliches Verhalten ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylbLG § 2 Abs. 1, AsylbLG § 3, GG Art. 1 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 1, AsylbLG § 3 Abs. 2 S. 2, AsylbLG § 3 Abs. 3 S. 1
    Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer, Analogleistungen, Kosovo, Roma, vorläufiger Rechtsschutz, einstweilige Anordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2010 - L 20 B 3/09
    Der Senat weist insoweit darauf hin, dass diese Zumutbarkeit für die Antragsgegnerin um so mehr besteht, als im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09 das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz (GG) jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zusichert, die für seine physische Existenz sowie für ein Mindestmaß an Teilnahme am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind (Leitsatz 1 nach JURIS).
  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2010 - L 20 B 3/09
    Denn nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R) liegt eine rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer dann nicht vor, wenn ein Antragsteller auch ohne eine etwaige Vernichtung von Pässen in der gesamten Zeit des Aufenthalts in Deutschland hätte nicht abgeschoben werden können.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2007 - L 20 B 50/07

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2010 - L 20 B 3/09
    Sofern die Antragsgegnerin erstinstanzlich die Ansicht vertreten hat, in einem Verfahren, in dem es um höhere Leistungen nach § 2 AsylbLG anstelle erbrachter Leistungen nach § 3 AsylbLG gehe, bestehe schon kein Anordnungsgrund, folgt der Senat dem in ständiger Rechtsprechung nicht (vgl. etwa Beschluss vom 06.08.2007 - L 20 B 50/07 AY ER).
  • BSG, 01.08.2007 - B 8 AY 1/07 BH
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2010 - L 20 B 3/09
    Zwar reiche das Fehlen einer freiwilligen Ausreise als solches nicht aus, um eine Rechtsmissbräuchlichkeit im Sinne von § 2 Abs. 1 AsylbLG anzunehmen (BSG, Urteil vom 17.06.2008 - B 8 AY 1/07 R).
  • SG Osnabrück, 17.04.2007 - S 16 AS 32/07
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2010 - L 20 B 3/09
    Im Jahr 2008 lagen allerdings ausweislich der im Hauptsachverfahren S 16 AS 32/07 vorgelegten ärztlichen Bescheinigungen für die Antragsteller zu 5 und 7 schon erhebliche gesundheitliche Einschränkungen vor, die bei summarischer Prüfung offensichtlich zur Bewertung des BAMF geführt haben, dass Abschiebungshindernisse im Sinne von § 60 Abs. 7 AufenthG vorlagen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2010 - L 20 AY 4/10

    Sozialhilfe

    Es ist den Antragstellern auch zuzugeben, dass das vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung erkannte, unverfügbare und staatlich einzulösende Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht davon abhängen kann, ob der Betroffene die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder sich mit einem gesicherten Aufenthaltsstatus in Deutschland aufhält; auch ist insoweit die Leistungsregelung des AsylbLG jedenfalls verfassungsrechtlichen Zweifeln ausgesetzt, zumal die Geldbetragsleistungen nach § 3 Abs. 2 sowie nach § 3 Abs. 1 Satz 4 AsylbLG seit 1993 nicht angepasst worden sind und auch 1993 schon unterhalb des soziokulturellen Existenzminimums nach dem damaligen Bundessozialhilfegesetz (BSHG) gelegen haben (vgl. Beschluss des Senats vom 31.03.2010 - L 20 B 3/09 AY ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2013 - L 8 AY 16/10
    Staats- und Volkszugehörigkeit sind, wie das BSG in seinem in diesem Verfahren ergangenen Urteil (Rdnr. 13) nochmals betont hat, zwei rechtlich zu unterscheidende Begriffe (vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. März 2010 - L 20 B 3/09 AY ER -, juris, Rdnr. 19f).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2011 - L 8 AY 62/10

    In der Person eines Asylbewerbers liegendes Abschiebungshindernis kann sich

    Ist - wie hier - ein Anspruch auf die höheren Leistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG anstelle der gewährten Grundleistungen nach § 3 AsylbLG glaubhaft gemacht, besteht regelmäßig auch ein Anordnungsgrund (so auch - in ständiger Rechtsprechung - LSG Nordrhein-Westfalen, vgl nur Beschluss vom 31. März 2010 - L 20 B 3/09 AY ER -, Rdnr 16; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. März 2007 - L 7 AY 1386/07 ER B -, Rdnr 17; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. September 2007 - L 15 B 12/07 AY ER -, Rdnr 6; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 11. Juli 2007 - L 11 AY 12/06 ER -, sämtlich in juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2010 - L 20 B 42/09

    Sozialhilfe

    cc) Soweit der Antragsteller auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09 hinsichtlich der Regelsätze nach dem SGB II Bezug nimmt, so ist ihm zuzugeben, dass das vom Bundesverfassungsgericht erkannte, unverfügbare und staatlich einzulösende Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht davon abhängen kann, ob der Betroffene die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder sich mit einem gesicherten Aufenthaltstatus in Deutschland aufhält; auch ist insoweit die Leistungsregelung des AsylbLG jedenfalls verfassungsrechtlichen Zweifeln ausgesetzt, zumal die Geldbetragsleistungen nach § 3 Abs. 2 AsylbLG seit 1993 nicht angepasst worden sind und auch 1993 schon unterhalb des soziokulturellen Existenzminimums nach dem damaligen Bundessozialhilfegesetz (BSHG) lagen (vgl. Beschluss des Senats vom 31.03.2010 - L 20 B 3/09 AY ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2010 - L 20 B 43/09

    Sozialhilfe

    cc) Soweit der Antragsteller auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09, 3/09 und 4/09 hinsichtlich der Regelsätze nach dem SGB II Bezug nimmt, so ist ihm zuzugeben, dass das vom Bundesverfassungsgericht erkannte, unverfügbare und staatlich einzulösende Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht davon abhängen kann, ob der Betroffene die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder sich mit einem gesicherten Aufenthaltstatus in Deutschland aufhält; auch ist insoweit die Leistungsregelung des AsylbLG jedenfalls verfassungsrechtlichen Zweifeln ausgesetzt, zumal die Geldbetragsleistungen nach § 3 Abs. 2 AsylbLG seit 1993 nicht angepasst worden sind und auch 1993 schon unterhalb des soziokulturellen Existenzminimums nach dem damaligen Bundessozialhilfegesetz (BSHG) lagen (vgl. Beschluss des Senats vom 31.03.2010 - L 20 B 3/09 AY ER).
  • SG Hildesheim, 01.02.2012 - S 42 AY 177/10

    Abschiebestopp; zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis; Beeinflussung der

    In diesem Zusammenhang vermag die Kammer den weitergehenden Feststellungen des LSG Nordrhein-Westfalen in seinem Beschluss vom 31. März 2010 - L 20 B 3/09 AY ER - (InfAuslR 2010, S. 308 ff; zit. nach juris), auf die sich die Antragsteller berufen, nicht zu folgen.
  • SG Mannheim, 10.08.2011 - S 9 AY 2678/11

    Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,

    Da das Sozialstaatsprinzip und die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) jedoch unteilbar sind und nicht von der Nationalität bzw. dem ausländerrechtlichen Aufenthaltsstatus eines Bürgers abhängen (so ausdrücklich LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.3.2010 - L 20 B 3/09 AY ER), erscheint diese Zielsetzung von vornherein äußerst zweifelhaft.
  • SG Fulda, 12.03.2014 - S 7 AY 1/12
    Durch das LSG NRW (Beschluss vom 31.03.2010 - L 20 B 3/09 AY ER, juris, Rn. 22) wird dagegen vertreten, dass der Umstand, dass sich ein Antragsteller über lange Zeit nicht um die Beschaffung von Passpapieren gekümmert hat, einer Leistungserbringung i.S.v. § 2 AsylbLG nicht entgegensteht und eine rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer dann nicht vorliegt, wenn der Antragsteller in der gesamten Zeit des Aufenthalts nicht hätte abgeschoben werden können.
  • LSG Baden-Württemberg, 06.09.2010 - L 7 AY 3520/10
    Auch wenn das vom BVerfG erkannte Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums bei Herleitung aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG nicht davon abhängig gemacht werden kann, ob etwa derjenige, der sich auf dieses Grundrecht beruft, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder sich in Deutschland mit einem gesicherten Aufenthaltsstatus aufhält (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 31. März 2010 - L 20 B 3/09 AY ER - und vom 19. April 2010 - L 20 B 42/09 AY ER - (beide juris)), ist fraglich, ob diese zum Grundsicherungsrecht nach dem SGB II ergangene Entscheidung des BVerfG auf Leistungen nach dem AsylbLG übertragbar ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2011 - L 8 AY 34/10
    Schließlich begründet auch das unter Berufung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 9. Februar 2010 1 BvL 1-3/09 und des LSG Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 31. März 2010 L 20 B 3/09 AY ER ) erfolgte Beschwerdevorbringen der Kläger, die ihnen gewährten Leistungen nach § 3 AsylbLG seien verfassungswidrig zu niedrig, nicht die für die Bewilligung von PKH erforderliche hinreichende Erfolgsaussicht ihrer Klage.
  • SG Mannheim, 13.09.2011 - S 9 AY 2790/11

    Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, vorläufiger Rechtsschutz,

  • SG Oldenburg, 09.08.2010 - S 25 AY 43/09

    Einordnung des Verbleibens einer abgelehnten Asylbewerbers im Gebiet der

  • SG Lüneburg, 04.10.2011 - S 26 AY 22/11
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2010 - L 20 AY 142/10

    Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,

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